Generationenberatung

Das gute Gefühl, an alles gedacht zu haben

Deswegen ist Generationen-beratung wichtig

Viele gehen davon aus, dass Ehepartnern oder Kindern automatisch die Verantwortung übertragen wird. Dies muss aber nicht der Fall sein. Gleiches gilt im Todesfall. 77 % aller Deutschen verlassen sich auf das gesetzliche Erbrecht. 1900 in Kraft getreten, entspricht es längst nicht mehr den heutigen Anforderungen. Die Familienverhältnisse und Lebensbeziehungen haben sich massiv geändert. Die gesetzlichen Regelungen sind für viele Lebensverhältnisse, wie beispielsweise für Patchwork-Familien oder kinderlose Paare, ungeeignet. In diesen Fällen und in Familien mit Kindern sollten Sie ein Testament erstellen, um Erbengemeinschaften zu vermeiden.

Treffen Sie klare Vertretungs- und Nachfolgeregelungen, damit Ihre Wünsche auch berücksichtigt und Streitigkeiten vermieden werden.

Auerbacher Schloss
Altrhein, Lampertheim
Heppenheim

Familien­konstella­tionen -
Das bedeuten sie im Todesfall für Ihr Vermögen

Ein Todesfall führt oft zu finanziellen Lücken, sodass das Wohl von Angehörigen und der Familie ins Wanken geraten kann. Partner und auch Kinder sollten deshalb finanziell abgesichert sein für den Fall, dass einem etwas zustößt. Gemeinsam mit Ihnen besprechen wir in der Generationenberatung Ihre Familienkonstellation und überprüfen, wie Sie rechtzeitig vorsorgen können.

unsere Beratung

Mainzer Volkspark
Laubwald von oben

In unserer Generationenberatung erfassen wir Ihre Wünsche und Ziele auf Grundlage Ihres Vermögens sowie Ihrer Versorgungs- und Vertretungssituation. In einer Erbfall- und Versorgungssimulation stellen wir Ihnen die Auswirkungen auf Vermögen, Versorgung und Vertretung dar und gleichen die Ergebnisse mit Ihren Wünschen und Zielen ab. Wo besteht Handlungsbedarf?

In unserer Beratung geben wir Ihnen entsprechende Handlungsempfehlungen für Ihr Vermögen, Ihre Versorgungs- und Vertretungssituation.

volksbank-beratung-analyse
volksbank-beratung-simulation
volksbank-beratung-empfehlungen

Ihr Kontakt

Heinz Ripperger

Bereichsleiter Generationen-beratung und Vorsorgespezialisten Private Banking

Erarbeitung Ihrer Wünsche und Ziele

Die Generationenberatung der Volksbank Darmstadt Mainz setzt
den Schwerpunkt der Beratung auf die individuelle Erarbeitung, Priorisierung und Qualifizierung Ihrer Zielvorstellungen und den wirtschaftlichen und finanziellen Bereichen der Vorsorge- und Vermögensnachfolge. In diesem Kontext arbeiten wir sehr eng
mit Steuerberatern, Rechtsanwälten und Notaren zusammen.
Bestehende Verbindungen werden dabei vorrangig eingebunden.

Großer Baum auf einer Lichtung

Vorsorge

  • Alter, Krankheit, Pflege
  • Versorgung des Partners /
    der Kinder
  • Tod des Partners

Vermögens-nachfolge

  • Vermögensanalyse
  • Schenkungsfähigkeit
  • Generationenübergreifende Planung

Vollmachten

  • Bank- und Vorsorgevollmachten
  • Betreuungsverfügung
  • Patientenverfügung

Glossar

Der Erblasser kann durch ein Testament den Erben oder einen Vermächtnisnehmer zu einer Leistung verpflichten, ohne einem anderen ein Recht auf die Leistung zuzuwenden.

Der persönliche Rechtsnachfolger des Erblassers. Er tritt in alle Rechte und Pflichten des/der Verstorbenen ein.

Mehrere Erben, welche gemeinsam den Nachlass eines Erblassers, mit allen gesetzlichen Rechten und Pflichten, übernommen haben.

Tritt mit dem Tod einer natürlichen Person ein. Damit geht der gesamte Nachlass auf einen oder mehrere Erben über.

Verstorbene, natürliche Person, von der die Rechtsnachfolge an hinterbliebene Personen übergeht.

Das Vermögen und die Verbindlichkeiten des Erblassers.

Gibt es kein Testament, bestimmt die gesetzliche Erbfolge im Erbrecht, wer was vom Nachlass bekommt. Das Gesetz unterscheidet zwischen Erben erster Ordnung (direkte Abkömmlinge), zweiter Ordnung (Eltern, Geschwister, Neffe, usw.) und dritter Ordnung (Großeltern, Onkel, Tanten, Vetter usw.).

Eine Bestimmung durch den Erblasser, welche einen Erben in der Weise einsetzt, dass dieser erst Erbe wird, nachdem ein anderer Erbe geworden ist.

Der Pflichtteil ist ein schuldrechtlicher Geldanspruch gegen den oder die Erben, wenn der Berechtigte durch ein Testament oder eine einseitige Verfügung im Erbvertrag von der Erbfolge ausgeschlossen ist.

Mit dem Tod gilt die gesetzliche Erbfolge, es sei denn der Verstorbene hat zu Lebzeiten seine Erbfolge individuell geregelt (z. B. Testament oder Erbvertrag).

Zuwendung des Erblassers an eine natürliche Person, welche aber selbst nicht Erbe werden soll. Der Begünstigte eines Vermächtnisses erwirbt eine Schuldanforderung gegen die Erben.

Der Vorerbe wird in seinen Rechten und Pflichten gegenüber dem Nacherben vom Erblasser beschränkt.

Ihr Kontakt zu
uns, wir sind Gerne für Sie da

Liebe Kundinnen und Kunden,
die Terminvereinbarung ist über unsere Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 06151 157-3547 möglich.
Icon Kalender mit Uhr

Jetzt einen persönlichen Termin vereinbaren

Terminvereinbarung

Familienkonstellationen

Sie Sind verheiratet und haben gemeinsame Kinder?

Wussten Sie schon, dass …

  • Ihre (minderjährigen) Kinder Erbe werden?
  • das Familienwohnheim steuerfrei an den länger lebenden Ehegatten übergehen kann?
  • die Witwenrente in Abhängigkeit von den eigenen Einkünften, dem Jahr der
  • Eheschließung und dem Geburtsjahr bis auf 0 Euro gekürzt wird?

Familienkonstellationen

Sie sind verheiratet und leben in einer Patchwork-Konstellation?

Wussten Sie schon, dass …

  • je nach Sterbereihenfolge Teile Ihres Vermögens an den Ehegatten (Stiefelternteil) ohne Kinder gehen?
  • Stiefkinder bei Tod des Stiefelternteils nicht erbberechtigt sind?
  • die Eltern des kinderlosen Ehegatten erb- und pflichtteilsberechtigt sind?

Familienkonstellationen

Sie Sind unverheiratet und haben gemeinsame Kinder?

Wussten Sie schon, dass …

  • der Freibetrag im Todesfall und bei Schenkungen unter Lebenden bei 20.000 Euro alle 10 Jahre liegt und der Eingangssteuersatz bei 30 %?
  • bei unverheirateten Paaren ohne Testament die (minderjährigen) Kinder immer Erbe
zu 100 % werden?

Familienkonstellationen

Sie sind geschieden und in neuer Partnerschaft?

Wussten Sie schon, dass …

  • der geschiedene Ehepartner, der ein Unterhaltsrecht hat, diesen Anspruch gegenüber den Erben des Ex-Partners geltend machen kann?
  • ein gemeinschaftliches Testament oder einen Erbvertrag mit ihrem Ex-Partner auch in Bezug auf etwaige gemeinsame Kinder in der Regel hinfällig wird?
  • der geschiedene Ex-Partner in bestimmten Konstellationen trotzdem Erbe werden kann?

Familienkonstellationen

Sie sind verheiratet
ohne Kinder?

Wussten Sie schon, dass …

  • Ihre Schwiegereltern und/oder Geschwister Miterben werden?
  • neben einem Erbschafts-/Schenkungsfreibetrag von 500 T€ für den Ehepartner ggf. höhere Beträge steuerfrei sind?

Familienkonstellationen

Sie sind Unternehmer?

Wussten Sie schon, dass …

  • Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag vor Anordnungen im Testament greifen?
  • im Todesfall neben Erbschaftsteuer weitere Steuerzahlungen in beträchtlicher Höhe anfallen können?

Beratungstermin vereinbaren

Schritt 1/3

Sind sie bereits Kundin oder Kunde der Volksbank Darmstadt Mainz?

Beratungstermin vereinbaren

Schritt 2/3

Bitte machen sie folgende Angaben

Beratungstermin vereinbaren

Schritt 3/3

Termin und Erreichbarkeit

* Pflichtfelder bitte ausfüllen.

Liebe Kundinnen und Kunden,
die Terminvereinbarung ist über unsere Online-Terminvereinbarung oder telefonisch oder 06151 157-3547 möglich.